Bodensee-Schifferpatent

Das Bodenseeschifferpatent ist ein amtlicher Führerschein, den es für Sportbootfahrer in zwei Kategorien gibt: Kategorie A (Motor) und Kategorie D (Segelfahrzeuge).

Das Patent kann sowohl in Kombination beider Kategorien (Segeln und Motor), oder auch eigenständig in der Kategorie Segeln bzw. nur Motor erworben werden. Zum Befahren der Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen gibt es zudem die Erweiterung "Hochrhein" (Hochrheinpatent).

Benötigt wird das Patent der jeweiligen Kategorie, zum Führen eines Segelboots mit mehr als 12 m2 Segelfläche, bzw. eines Motorboots mit mehr als 4,4kW (6 PS). 
Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.

Wer das Bodenseeschifferpatent besitzt, darf auf dem Bodensee, sowie allen nationalen und internationalen Binnengewässern Motor- und/oder Segelboote führen, wenn das Patent in den Sportsbootführerschein Binnen umgeschrieben wurde. Dies ist ohne eine zusätzliche Prüfung möglich!

Die kompletten Informationen über die Voraussetzungen für den Erwerb des Bodenschifferpatents finden Sie auf der Website des Bodenseekreises.