Wie erhält man das Bodenseeschifferpatent? – Prüfung, Antrag & Geltungsbereich
Die Bodenseeregion lockt mit ihrem außergewöhnlichen Bergpanorama und ihrer traumhaften Landschaft jährlich zahlreiche Urlauber an. Dabei bietet der größte See Deutschlands mit seiner einzigartigen Kulisse viele Wassersportmöglichkeiten. Gerade für passionierte Bootsfahrer ist das Gewässer eine großartige Anlaufstelle für die nächste Reise.
Allerdings gilt hier die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, welche den Betrieb einschränkt. Wer auf dem Bodensee ein Motor- oder Segelfahrzeug fahren möchte, benötigt in einigen Fällen das Bodenseeschifferpatent. Alles, was man dazu wissen sollte, erfährt man hier.
Wofür benötigt man das Bodenseeschifferpatent?
Wer am Bodensee nicht nur Sportaktivitäten an Land, sondern auch im Wasser plant, kann ein kleines Boot mieten. Generell ist das Ausleihen eines Segel- oder Motorbootes kein Problem, doch man benötigt zum Fahren den entsprechenden Führerschein. Zur Nutzung eines Fahrzeugs mit Maschinenantrieb über 4,4 kW und eines Segelschiffs mit mehr als 12 m2 Fläche benötigt man das Bodenseeschifferpatent. [Infografik hier einfügen]
Wer kann den Antrag stellen?
Wer möchte, kann den Antrag für das Bodenseeschifferpatent online stellen. Für die Zulassung zur Prüfung beträgt das Mindestalter bei Segelschiffen 14 Jahre und bei Motorbooten mindestens 18 Jahre. Zudem sollten Antragsteller*innen zuverlässig sein, sodass man ein rücksichtsvolles Verhalten erwarten kann.
Die Person muss ein ärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Verfassung vorlegen, das die Eignung bestätigt. Dort sollte festgehalten sein, dass keine Einschränkung des Hör- und Sehvermögens vorliegt. Weiterhin kann ein Sehtest bestätigen, dass keine Störungen bei dem Farbunterschied vorliegen.
Welche Prüfungen muss man ablegen?
Im Grunde läuft es wie beim Autoführerschein ab: Das Patent wird erst ausgestellt, wenn alle beantragten Prüfungsleistungen erfolgreich bestanden wurden. Deshalb sollte man mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin die Unterlagen einreichen. Allerdings wird das Bodenseeschifferpatent nicht direkt nach der bestandenen Leistung ausgestellt, sondern erst nach der Bearbeitung per Post dem Absolventen zugestellt.
Die Prüfungsleistung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil, welche im folgenden Abschnitt näher erläutert werden.
Theoretische Prüfung
Die schriftliche Prüfung kann entweder in Friedrichshafen oder Stuttgart abgelegt werden, die exakten Termine werden eine Woche im Voraus bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, welcher in allgemeine Fragen, Segelfragen und Fragen zum Hochrhein unterteilt ist. Pro richtige Antwort erhält man einen Punkt. Zum Bestehen benötigt man in jeder Kategorie mindestens 80 % der möglichen Punktzahl. In den einzelnen Gebieten sind die Punkte wie folgt verteilt:
- Allgemeines/Zulassung, Bau- und Ausrüstung (20)
- Schallzeichen, Lichterführung und optische Signale (10)
- Schifffahrtszeichen (15)
- Ausweich- und Fahrregeln (12)
- Umweltschutz, Seemannschaft (12)
- Wetterkunde, Navigation (10)
- Rheinstrecken (7)>
- Hochrheinfragen (16)
- Segeln "Allgemein" (20)
- Segeln “Fahrregeln” (7)
Dabei müssen die Fragen im Bereich Hochrein nur von Bewerbern der Zusatzprüfung absolviert werden. Ebenso beschränkt sich die Kategorie „Segelfragen“ nur auf Anwärter für das Segelpatent. Für die Prüfung haben die Teilnehmer insgesamt 95 Minuten Zeit. Hier gilt es zu beachten, dass sich die 80 %-Regel auf jedes Gebiet einzeln bezieht. Das bedeutet, es kann kein Punkteausgleich zwischen den einzelnen Fragelektionen berücksichtigt werden.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfungsleistung muss mit dem Boot aus der entsprechenden Kategorie abgelegt werden, für das das Bodenseeschifferpatent beantragt wurde. Der Bewerber muss das Fahrzeug selbst stellen, welches ausreichend Platz für drei Personen bieten sollte. So können ungeeignete oder stark verschmutzte Boote vom Prüfer abgelehnt werden.
Bei der praktischen Motorbootprüfung müssen folgende Aufgaben erfolgreich absolviert werden:
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Anlegen Back- und Steuerbord an Kaimauer, Steg-Pfahl oder anderem Schiff.
-
Ablegen über Steuer- und Backbord.
-
"Mann-über-Bord"-Manöver.
-
Knoten wie Palstek, Webleinstek, Roringstek, Schotstek, doppelter Schotstek, Kreuzknoten, Achtknoten und Belegen an einer Klampe.
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Zusatzprüfung Navigation (optional).
In der Segelprüfung wird ebenfalls das "Mann-über-Bord"-Manöver abgefragt, für welches der Teilnehmer zwei Versuche hat. Zusätzliche Übungen wie Vorwindkurs mit Schiften, Beidrehen, Fahren verschiedener Kurse, Segel setzen und wechseln werden ebenfalls geprüft. Auch hier stellt die Knotenlehre einen zentralen Punkt in der Prüfung dar, denn ohne ausreichende Kenntnisse wird das Patent nicht ausgestellt.
Sowohl bei der Prüfung mit dem Motorboot als auch mit dem Segelfahrzeug darf es zu keinen gravierenden Fehlern oder Eingriffen des Schiffsführers kommen. Die Leistung gilt als nicht bestanden, wenn folgendes zutrifft:
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Es kommt zu einer Kollision mit der Anlegestelle.
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Person wird überfahren oder mit laufender Schraube aufgenommen.
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Gegenstände werden mit dem Wind aufgefangen.
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Falsche Hecklage mit entkoppeltem Gang.
Anerkennung von Nachweisen
Wer bereits Inhaber eines amtlich anerkannten Segelnachweises ist, wird sowohl von der praktischen als auch theoretischen Prüfung entlassen. Zudem können Besitzer des SBF-Binnen unter Motor, des Sportküstenschifferscheins und des SBF-Sees von der praktischen Prüfungsleistung befreit werden. So muss für einen Motor-Fahrzeugschein nur die Theorie abgelegt werden.
Ferienpatent
Wenn man einen anderen Schifferausweis besitzt, der von einem anderen Bodensee-Uferstaat ausgestellt wurde, kann dieser befristet anerkannt werden. Für Besitzer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kann ein befristetes Bodenseeschifferpatent ausgestellt werden. Das Urlaubspatent gilt für maximal dreißig Tage am Stück und kann innerhalb eines Jahres genau einmal beantragt werden.
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO)
Für Fahrzeuge im Wasser aller Art gelten im Bodensee gesonderte Bedingungen, die sich teilweise von den Regeln anderer Gewässer unterscheiden. Diese sind in der BSO zusammengefasst und gelten für den Bodensee, Untersee, Alten Rhein und die Strecke zwischen Konstanz und Schaffhausen-Feuerthal.
Grundsätzlich sind Fahrzeugführer*innen dazu verpflichtet, die Fahrgeschwindigkeit an die umliegenden Gegebenheiten anzupassen. In jedem Fall darf eine Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten werden. Bezüglich der Vorfahrtsregeln haben Güterschiffe keine gesonderte Stellung, sondern sind mit anderen Motorfahrzeugen gleichzustellen. Sofern der Antrieb eines Schiffs die Leistung von 2 kW überschreitet, darf es nicht näher als 300 Meter an das Ufer kommen. Dabei ist das An- und Ablegen natürlich ausgenommen.
Fazit – frühzeitigen Antrag stellen
Wer nun im nächsten Urlaub einen Bootstrip auf dem Bodensee geplant hat, sollte sich rechtzeitig vorbereiten. Für Segelfahrzeuge mit einer Fläche über 12 m2 und Motorboote mit einer Leistung über 4 kW wird das Bodenseeschifferpatent benötigt. Dafür müssen Anwärter sowohl eine praktische als auch eine theoretische Prüfung ablegen, die für erfahrene Fahrer allerdings keine Herausforderung darstellen sollte.
Wer bereits ein Schifffahrtspatent in Deutschland, Österreich oder Schweiz erworben hat, kann einen Antrag auf Anerkennung dieses Nachweises stellen. In beiden Fällen sollte man sich bereits Wochen im Voraus um die Beantragung kümmern, da der gültige Schein nur per Post zugestellt werden kann.